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   VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300   

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VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300 (https://dejure.org/2023,6437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2023 - 10 CE 23.300 (https://dejure.org/2023,6437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 10 CE 23.300 (https://dejure.org/2023,6437)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 12.09.2022 - 10 CE 22.1925

    Kein ein Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    aa) Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4; B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378 u. 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15).

    Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür sei wiederum nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung in der Tatsacheninstanz (unter Verweis auf: BayVGH, B.v. 12.9.2022 -10 CE 22.1925 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antrag des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG bei der Ausländerbehörde verleihe keinen Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung, da diese allein dazu diene, die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten, nicht jedoch, die bisher nicht erfüllten Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels überhaupt erst herbeizuführen (vgl. BA S. 11 ebenfalls unter Verweis auf BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    aa) Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4; B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378 u. 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15).

    Abgesehen davon, dass § 58 Abs. 1a AufenthG lediglich im Fall der Nichteinhaltung der genannten Vorgaben im Rückkehrstaat einer Abschiebung entgegensteht, ist maßgeblicher Zeitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für das Tatbestandsmerkmal der Geduldeteneigenschaft in § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, wobei hierunter eine rechtswirksam erteilte Duldung beziehungsweise ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung zu verstehen sind, bei Auslegung nach dem Wortlaut ("geduldeten Ausländer" u. "seit ... Jahren ununterbrochen ... geduldet"), der Systematik und der Entstehungsgeschichte der Norm derjenige der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung der Tatsacheninstanz (vgl. zu § 25b AufenthG: BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris 23; BT-Drs. 17/5093, S. 15: "Der Geduldete" u. "seit").

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    Fälle, in denen von der Anwendung ganz oder zumindest hinsichtlich einzelner Erteilungsvoraussetzungen zwingend abzusehen ist oder im Ermessenswege abgesehen werden kann, hat der Gesetzgeber beim jeweiligen Aufenthaltstitel ausdrücklich kenntlich gemacht (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17.12 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    aa) Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4; B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378 u. 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1812/20

    Ermessen bei der Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Streitwert in Fällen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    aa) Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4; B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378 u. 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    Eine Anpassung des Wortlautes des § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Rahmen der aktuellen Gesetzesänderung, in der auch die Altersgrenze bei Antragstellung heraufgesetzt worden sei, sei bewusst nicht erfolgt (vgl. BA S. 11 f. unter Verweis auf: BayVGH, B.v. 24.2.2022 - 19 CE 22.12 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 10 CE 21.2930

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Verfahrensduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    aa) Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4; B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378 u. 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 10 CE 22.2378

    Unbegründete Beschwerde gegen Versagung einer Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 10 CE 23.300
    aa) Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4; B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378 u. 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 02.02.2024 - 19 CE 23.769

    Aufenthaltsduldung, Außergewöhnliche Härte (bejaht), Hochgradige Sehschwäche,

    Eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht bzw. - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 10 CE 23.300 - juris Rn. 8).

    Hierbei ist die verwaltungsgerichtliche Prüfung des geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung einer Verfahrensduldung nicht auf die Gründe in etwaigen vorangegangenen Behördenentscheidungen beschränkt (BayVGH, B.v. 17.2.2023 a.a.O. Rn. 9).

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